Mit den Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes, die am 1. August 2015 in Kraft getreten sind, wurden wieder dreizehn Schuljahre bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife eingeführt.
Diese Änderungen betreffen erstmals die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2018/19 in die Einführungsphase eingetreten sind und im Frühjahr 2021 die Abiturprüfung ablegten.