Die Alexander-von-Humboldt-Schule Wittmund ist überzeugt, dass schulisches Lernen mehr ist als das Lernen von Vokabeln und Formeln. Schulisches Lernen soll auch das soziale Miteinander in einer demokratischen Gesellschaft fördern. Grundlage dafür sind das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie das niedersächsische Schulgesetz, in dem es heißt:
Zum Bildungsauftrag gehört die Mitgestaltung des sozialen Lebens (§ 2 Abs. 1 Satz 3 NSchG). Ein entsprechendes Engagement der Schülerinnen und Schüler zu fördern und sie zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten anzuregen, gehört zu den Aufgaben der Schule.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, möchten wir dem sozialen Lernen besondere Bedeutung zukommen lassen. Dazu gehört, dass unseren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gewährt wird, inner- und außerschulisch soziale Kompetenzen zu erwerben und weiterzuentwickeln. Aus diesem Grunde hat die Gesamtkonferenz unserer Schule 2008 und 2009 die Idee eines Sozialpraktikums auf den Weg gebracht und im Juni 2011 verbindlich im Schulprogramm verankert. Innerhalb und außerhalb der Schule sollen unsere Schülerinnen und Schüler im Rahmen von insgesamt mindestens 30 Stunden soziale Erfahrungen machen und vertiefen können.
Das Sozialpraktikum ermöglicht unseren Schülerinnen und Schülern, Erfahrungen im Umgang mit Menschen in verschiedenen Lebenssituationen zu sammeln, somit die eigene Persönlichkeitsentwicklung voranzutreiben, einen Einblick in soziale Berufe zu erhalten und nicht zuletzt ihre Ausbildungschancen zu verbessern. Dieses Praktikum soll über drei Schuljahre, von der 8. bis zur 10. Klasse, in der unterrichtsfreien Zeit absolviert werden.
Das Heft zum Sozialpraktikum
Das Heft wird im Laufe des 8. Jahrgangs von den KlassenlehrerInnen verteilt und dient der Sammlung, Dokumentation und Reflexion des Sozialpraktikums. Sobald alle Stunden erbracht worden sind, soll das Heft vollständig ausgefüllt bei den betreuenden Lehrkräften (HAR/RID) im Abschlussschuljahr abgegeben werden, damit diese die vollständig erbrachte Leistung bestätigen können und den Klassenlehrern der Abschlussklassen Bescheid geben können. Sollten Einträge fehlen, wird das Heft kommentarlos an den Besitzer/die Besitzerin zurückgegeben.
Das vollständig ausgefüllt Heft muss spätestens vor den Osterferien H10, R10, G10 (ggf. H9/H8) bei den betreuenden Lehrkräften abgegeben werden. Bitte das Heft bis zur erforderlichen Abgabe gut verwahren.
Bei Fragen oder Anmerkungen wende man sich bitte an die das Sozialpraktikum betreuenden Lehrkräfte.
Fragen zum Sozialpraktikum
Das Sozialpraktikum kann etappenweise absolviert werden. Das heißt: Es ist nicht nötig, alle 30 Stunden auf einmal zu absolvieren. Über mehrere Schuljahre hinweg können immer wieder soziale Leistungen im Rahmen von jeweils 10 Stunden erbracht werden. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass viele Betriebe ein vollständig absolviertes Praktikum im Rahmen von 30 Stunden bevorzugen.
Der erfolgreiche Abschluss des Sozialpraktikums sowie weitere sozial erbrachte Leistungen (von mindestens weiteren 30 Stunden) werden in einer Urkunde bescheinigt.
Im Abschlusszeugnis (G-Zweig: Ende Einführungsphase) wird das erfolgreiche Absolvieren eines Sozialpraktikums eigens ausgezeichnet.
Teilweise können Leistungen, die unsere Schülerinnen und Schüler ohnehin schon in ihrer Freizeit erbringen, in das Sozialpraktikum einfließen, darunter fallen:
- außerschulisch -
- Altenpflegeeinrichtungen
- Kirchengemeinden
- Sportvereine
- freiwillige Feuerwehr
- DLRG
- Tafeln
- Kitas
- Pflegezentren
- Lebenshilfe
- ...
- innerschulisch -
- Hausaufgabenhilfe
- Mitarbeit in der SV
- Mitarbeit in der Jahrbuch-AG
- Mitarbeit in der Konfliktlotsen-AG
- Mitarbeit im Sanitätsdienst
- Mitarbeit beim Computerführerschein
- Unterstützung der Mensa- und Busaufsichten
- Übernahme von Patenschaften im Jahrgang 5.
Da es sich um ein schulisch angeordnetes Praktikum handelt, sind unsere Schülerinnen und Schüler über die Schule versichert.
Das absolvierte Praktikum kann bei sorgfältiger Führung dieses Heftes auch bei Bewerbungen genutzt werden.
Hinweis:
Das Nichtabsolvieren des Sozialpraktikums kann zur Minderung der Beurteilung des Sozialverhaltens führen!