Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

An der KGS Wittmund können die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.

Neuzugänge (Jahrgang 5)

Für die Neuzugänge (Jahrgang 5) ist die Anmeldung zur Lernmittelausleihe unter https://kgs-wtm.de/buecher möglich. Die Informationen hierzu gehen auch an die Grundschulen.

Jahrgänge 6 bis 11

Für die kommenden Jahrgänge 6 bis 11 erfolgt die Anmeldung zur erneuten Ausleihe über IServ unter „Schulbücher“. Die Information erfolgt über die Schülerinnen und Schüler.

Informationen zur Online-Anmeldung

Bei der Anmeldung wählen Sie zunächst den Jahrgang und Schulzweig für das Schuljahr aus. Werden Befreiung oder Ermäßigung beantragt, so sind die Bescheinigungen rechtzeitig vorzulegen (siehe unten).

Welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr ausleihen können, ist auf der Anmeldeseite ersichtlich. Wählen Sie nun ebenfalls die Wahlbereiche im rechten Teil aus (z.B. Religion / Werte & Normen). In dieser Liste sind die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene pauschale Entgelt angegeben. Damit können Sie in Ruhe vergleichen und dann entscheiden, ob Sie von dem Angebot der Ausleihe Gebrauch machen wollen. Sie können jedes Jahr über die Ausleihe selbst neu entscheiden. Sollten weitere Lernmittel von Ihnen selbst zu beschaffen sein (Arbeitshefte), so sind sie ebenfalls auf der Liste vermerkt mit dem Hinweis „keine Ausleihe“.

Eine Anleitung zur Onlineanmeldung ist recht hilfreich. Ist eine Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe via Internet nicht möglich, so kann die Anmeldung auch in Ausnahmefällen direkt in der Schule im Raum E015 erfolgen. Termine werden noch bekannt gegeben.

Die Lernmittellisten für alle Jahrgänge werden hier noch rechtzeitig veröffentlicht.

WICHTIG: Wer die Frist nicht einhält, nimmt am Ausleihverfahren nicht teil und entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten selbst zu beschaffen.

Ermäßigung

Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch SGB II, SGB XIII oder SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Bundeskindergeldgesetz (§6a) oder dem Wohngeldgesetz müssen die Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers rechtzeitig nachweisen, sonst ist der volle Betrag zu entrichten.

Familien mit drei und mehr schulpflichtigen Kindern müssen die Berechtigung durch Vorlage von Schülerausweisen, Zeugnissen, Geburtsurkunden der beiden Geschwisterkinder oder entsprechende Bescheinigungen rechtzeitig nachweisen, sonst ist der volle Betrag zu entrichten.

Leihbedingungen
  • Die Anmeldung muss fristgerecht über IServ (Zugang über der Tochter/des Sohnes) oder die Schulwebseite verbindlich erfolgt sein, sonst kann keine Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe erfolgen und die Lernmittel müssen selbst beschafft werden.
  • Die Unterlagen für evtl. gestellte Ermäßigungs- oder Befreiungsanträge müssen rechtzeitig im Sekretariat eingegangen sein, sonst ist der volle Betrag zu entrichten.
  • Die Leihgebühr muss bis zum genannten Zahlungstermin auf dem Konto der Schulbuchausleihe eingegangen sein. Die Kontoverbindung und der Verwendungszweck wird bei der Anmeldung per Mail zugestellt. Bei nicht fristgerechtem Eingang ist keine Teilnahme möglich. Der verspätete Zahlungseingang wird erstattet und die Lernmittel müssen selbst beschafft werden.
  • Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich, spätestens bis 14 Tagen nach Erhalt bei der Bücherausleihe im Raum E015 mitgeteilt werden, damit sie getauscht werden können.
  • Die Teilnehmer verpflichten sich, die ausgeliehenen Bücher sorgfältigzu behandeln, sonst kann es bei der Rückgabe zu Ersatzansprüchen kommen.
  • Bei Vertauschung der Bücher haftet jeder Entleiher für das ursprünglich durch ihn ausgeliehene Buch. Eine Liste der jeweils erhaltenen Bücher ist über IServ unter "Meine Bücher" Das Etikett mit dem Barcode ist der Nachweis für das entliehene Buch. Ein Verlust des Barcodes kommt einem Verlust des Buches gleich.
  • Bei Nichtabgabe, Verlust oder Beschädigung entliehener Bücher, verpflichten sich die Teilnehmer, den Zeitwert zu ersetzen. Geschieht dies nicht, behalten wir uns vor, den Teilnehmer vom Ausleihverfahren der kommenden Jahre auszuschließen.
  • Die Ausleihgebühr gilt für jeweils für ein Jahr. Bei Zweijahresbänden muss im Folgejahr ebenfalls ausgeliehen werden oder die Bücher sind am Schuljahresende wieder zurückzugeben. Bei Nichtzahlung und Nichtrückgabe kommt es zu einem Ersatzanspruch für alle Bücher.
  • Die Freischaltung für eBooks gilt immer nur für ein Jahr und läuft automatisch aus. Daher muss die Ausleihe im Folgejahr wieder erfolgen oder die eBooks sind selbst anzuschaffen.

WICHTIG: Wer die angegebenen Fristen zur Online-Anmeldung, zu den Nachweisen oder zum Zahlungseingang nicht einhält, nimmt am Ausleihverfahren nicht teil und entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten selbst zu beschaffen.

Fristen im Schuljahr 23/24

Online-Anmeldung zur Lernmittelausleihe

Jahrgänge 5 und 6 sowie 8 bis 11:
Bis 21. Juni 2023

Jahrgang 7:
Bis 21. Juni 2023

Zahlungseingang der Leihkosten

Der Zahlungseingang der Leihkosten für die Lernmittel muss bis spätestens Mi, 21. Juni 2023 bargeldlos erfolgt sein.

Ermäßigungsantrag

Fristgerechte Abgabe der Nachweise bis zum 21. Juni 2023 an das Sekretariat über Ihr Kind, per Mail oder per Post.

Schulstart 2025
06. Januar 2025